Leitartikel

Das Schweigen der Mehrheit

Aus ff 42 vom Donnerstag, den 21. Oktober 2021

Leitartikel 42/21
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Hasskommentare sind zur unerträglichen Begleiterscheinung des Internets geworden. Achselzucken ist fehl am Platz, die Hasser gehören belangt. Der Demokratie zuliebe.

User „Bernd Rosin“ hatte zugeschlagen. Verbal. Auf Facebook wünschte er der grünen Landtagsabgeordneten Brigitte Foppa, von „5 gutbestückten Migranten ordentlich hergenommen“ zu werden. Ein weiterer Kommentator fand, das sei noch zu wenig. Dem „grünen Zottelmonster“ müsse man schon mehr antun. Andere Nutzer fanden die Kommentare gut, sie haben sie „geliked“. Foppa erstattete Anzeige. Sie wollte nicht zur Tagesordnung übergehen, zumal es nicht der erste frauenfeindliche Shitstorm, die erste Vergewaltigungsfantasie, gegen sie war.

Die Staatsanwaltschaft Bozen aber hat nun einen Antrag auf Archivierung gestellt. Man sei außerstande gewesen, die Herkunft (IP-Adresse) eindeutig festzustellen, Facebook habe auf eine Anfrage nicht geantwortet, heißt es im entsprechenden Antrag. Es ist nicht die erste Anzeige der Oppositionspolitikerin, die im Sand verläuft. Das ist eine schlechte Nachricht.

Umso erstaunlicher und auch unverständlicher ist nun das Schweigen rund um den Fall Foppa. Weder institutionelle Einrichtungen wie der Beirat für Chancengleichheit noch die Gleichstellungsrätin oder Fraueninitiativen und Feministinnen haben sich mit der bedrängten Politikerin öffentlich solidarisiert. Von männlichen Politikerkollegen ganz zu schweigen.

Hätten die Ermittlungen mehr erbringen können? Foppa glaubt, sachdienliche Hinweise zur Identifizierung zumindest eines der Hasser (Hater) zu haben. Von den Ermittlern wurde sie kein einziges Mal kontaktiert. Sie hat Rekurs gegen die Archivierung eingelegt. Das ist die gute Nachricht. Dran bleiben, alle Mittel des Rechtsstaates ausschöpfen, das ist in Sachen öffentliche Beleidigung, Diffamierung, Aufruf zur (sexuellen) Gewalt mehr denn je gefragt. Denn: Vor der Tat steht das Wort. Vielen der besonders in Italien so zahlreichen Femizide gehen Hasskommentare ihrer Ex-Partner oder Stalker voraus. Der Hass im Netz ist nicht das digitale Kavaliersdelikt, als das es leider noch immer zu oft aufgefasst wird. Meinungsfreiheit ist das eine, Drohungen und Gewaltfantasien das andere.

Wer im Netz beleidigt wird, kann auf der Grundlage von Artikel 595 des Strafgesetzbuches eine Anzeige stellen. Für üble Nachrede, die unter Zuhilfenahme von Druckwerken oder anderen Formen der Verbreitung wie Onlineplattformen begangen wird, ist eine Geldstrafe von mindestens 516 Euro oder eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und drei Jahren vorgesehen. Aufruf zu Gewalt ist strafrechtlich relevant.

Eine Strategie des Ignorierens erweist sich als fehl am Platz. Weil sie die Wirkmacht der Tatenlosigkeit unterschätzt. Die Schlussfolgerung: Man kann in den digitalen Medien weiterhin ungestraft Menschen beleidigen und bedrohen.

Hass im Netz – ob Politikerinnenbeschimpfung oder Cybermobbing – ist ein Phänomen, vor dessen Konsequenzen Fachleute immer öfter warnen. Unter dem Motto „Hass ist keine Meinung“ veröffentlichte im vergangenem Frühjahr auch Landeshauptmann Arno Kompatscher Hassposts, die er erhalten hatte. Es folgte Applaus. Ihm gehe es nicht um seine Person, er sei Manns genug das auszuhalten, vielmehr wolle er vor einer Vergiftung des gesellschaftlichen Klimas warnen.

Die Lautstärke der Minderheit hat viel mit dem Schweigen der Mehrheit zu tun. Zumal der Hass gegenüber Frauen – anders als beim Mann – auf eine körperliche, auf eine sexualisierte Ebene übergreift und damit noch entwürdigender wirkt. Das hinterlässt Spuren, emotionale ebenso wie politische. Damit Demokratie funktioniert, müssen Menschen sich engagieren. Hass im Netz gefährdet nicht nur Betroffene. Er zersetzt die gesellschaftliche und politische Diskussionskultur. Damit gefährdet der Hass unsere Demokratie.

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