Panorama

„Im ­Interesse beider“

Aus ff 28 vom Donnerstag, den 13. Juli 2017

Hans Berger
Senator Hans Berger: Ja zum „Ius soli“. © Alexander Alber
 

Staatsbürgerschaft: (tg) Der Senat wird in naher Zukunft über das neue Gesetz zur italienischen Staatsbürgerschaft beraten. Über das „ius soli“ und das „Ius culturae“, wie es im Juristenjargon heißt. Die Voraussetzungen für die Staatsbürgerschaft sind laut „Ius soli” neben der Geburt in Italien noch eine langjährige Ansässigkeit, eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung in der EU, Einkommen über dem Mindesteinkommen und die Kenntnis der italienischen Sprache.
SVP-Senator Hans Berger befürwortet diesen Teil des Gesetzes. „Weil“, sagt er,

Abonnieren Sie jetzt die ff und Sie erhalten Zugriff auf alle Inhalte. Einen Monat für 0,00 € testen Unsere Abo-Angebote im Überblick
Bereits Abonnent?

Leserkommentare

Kommentieren

Sie müssen sich anmelden um zu kommentieren.