Panorama

Waffenpass trotz Vorstrafe

Aus ff 37 vom Donnerstag, den 13. September 2018

Jäger
Gesetz korrigiert: Wer kleine Delikte begangen hat, aber rehabilitiert wurde, kann wieder einen Waffenschein beantragen. © Alexander Alber
 

Jagd: (fp) SVP-Senator Meinhard Durnwalder, Anwalt von Beruf, hat ein langjähriges Anliegen der Südtiroler Jägerschaft durchgesetzt: Eine Eintragung ins Strafenregister führt nicht mehr automatisch dazu, dass der Jagdwaffenschein nicht mehr erneuert werden kann. Bisher konnte, wer in der Vergangenheit ein Bagatelldelikt begangen hatte und dafür verurteilt wurde, auch nach seiner Rehabilitierung den Jagdwaffenschein nicht erneuern. „Den Jägern bei mir im Pustertal wurde die Lebensfreude genommen durch Delikte, die teilweise zwanzig Jahre zurückliegen“, erklärt

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