Panorama

Kein Interesse

Aus ff 02 vom Donnerstag, den 09. Januar 2020

Johannes Fragner Unterpertinger
Johannes Fragner Unterpertinger © Alexander Alber
 

Justiz – Volksabstimmung Mals: „Es wird die Unzulässigkeit der von Malser Bürgern mit Klage vom 20/7/2014 gestellten Anträge wegen Mangels eines Klage-interesses ... erklärt“, heißt es im Urteil des Oberlandesgerichtes Trient.

141 Malsern, in der Mehrzahl Grundbesitzer und Bauern, hatten vom Landesgericht verlangt, die Volksabstimmung über ein Pestizidverbot für unzulässig zu erklären. Im Jahr 2014 hatten die Malser (75 Prozent Ja) für ein Verbot von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln auf Gemeindegebiet gestimmt.

Die Klage

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