Panorama

Urteil über Sonderweg

Aus ff 14 vom Donnerstag, den 04. April 2024

Gastwirte, die den Green Pass ihrer Gäste nicht kontrolliert haben, hätten nicht bestraft werden dürfen. © Alexander Alber
 

Verfassungsgerichtshof – Coronamaßnahmen: (aw) Es ist fast vier Jahre her, als am 8. Mai 2020 der Landtag sein „Neustart“-Gesetz verabschiedete, das Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bei zeitgleicher Wiederaufnahme von Tätigkeiten vorsah. Nun hat der italienische Verfassungs-gerichtshof den Südtiroler Sonderweg in Teilen gekippt.

Es war ein Gastwirt aus Meran, der gegen die Bestimmungen geklagt hatte – er hatte von den Behörden eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 400 Euro erhalten, da er nicht wie vorgesehen den Green Pass seiner Gäste

Abonnieren Sie jetzt die ff und Sie erhalten Zugriff auf alle Inhalte. Einen Monat für 0,00 € testen Unsere Abo-Angebote im Überblick
Bereits Abonnent?

Leserkommentare

Kommentieren

Sie müssen sich anmelden um zu kommentieren.