Panorama

Jetzt sollen die Beamten zahlen

Die Santnerpasshütte am Fuße der Rosengartenspitze auf 2.700 Metern Meereshöhe (Bild aus der Bauphase): Laut Finanzpolizei hätte die verkaufte Fläche als „bebaubar“ eingestuft werden müssen. © Othmar Seehauser
 

Gericht – Santnerpasshütte: (doc) Wer die beiden leitenden Landesbeamten sind, wird vorerst nicht genannt. Sie haben nun einige Tage Zeit, Stellung zum Vorwurf des Rechnungshofes zu nehmen. Nach eineinhalbjähriger Ermittlung durch die Finanzpolizei wirft dieser den Beamten vor, Landesgrund zu billig verkauft zu haben. Sie sollen die Differenz – immerhin 600.000 Euro – aus eigener Tasche rückerstatten. Das ist happig.

In der Sache geht es um die Santnerpasshütte. Sie war 2018 von der Judith und Stefan Perathoner OHG gekauft worden. Die Familie Perathoner

Abonnieren Sie jetzt die ff und Sie erhalten Zugriff auf alle Inhalte. Einen Monat für 0,00 € testen Unsere Abo-Angebote im Überblick
Bereits Abonnent?

Leserkommentare

Kommentieren

Sie müssen sich anmelden um zu kommentieren.