Politik

Wundersame ­Amtshilfe

Aus ff 44 vom Donnerstag, den 02. November 2017

Illustration Achammer
2013/14: Philipp Achammer wird zweimal beim Telefonieren am Steuer ­erwischt, einmal fährt er zu schnell und „nicht rechtsbündig“. Er verliert dreimal 5 Punkte innerhalb von 12 Monaten und muss zur ­Führerscheinrevisionsprüfung. © ff-Grafik
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SVP-Obmann und Landesrat Philipp ­Achammer durfte trotz versemmelter Prüfung seinen ­Führerschein ­behalten. Mit freundlicher ­Unterstützung der Landesverwaltung. War das rechtens?

Der Mann auf dem Stuhl ist ein Häuflein Elend. Er sitzt da, verzweifelt, fertig. „Fünf Fehler!“, hat sein Prüfer ihm gerade mitgeteilt. Der Mann denkt sich: „Puttega.“ Er hatte sich vorbereitet, mehr schlecht als recht, wie er zugibt, aber immerhin ­einige Tests online geübt. Es half nichts. Fünf Fehler sind ein Fehler zu viel, bei fünf Fehlern fliegt man. Der Führerschein ist weg. Oder wie es auf Beamtenitalienisch heißt: „In ogni caso, l’esito negativo dell’esame di revisione comporta la revoca della patente.“
Der Mann auf dem Stuhl heißt Philipp Achammer. Es ist ein Freitagnachmittag im Februar 2015, der SVP-Obmann und Landesrat fühlt sich gar nicht gut. Trotzdem will er nicht aufgeben. Er denkt: „Porzellana, das kann es nicht sein!“
Was damals passiert ist, erklärt er heute gegenüber ff so: „Ich habe gesagt, schauen wir uns mal an, wo die Fehler gemacht worden sind. Der Prüfer und ich sind sie dann durchgegangen. Bei einer Frage, die ich falsch beantwortet hatte, sagte ich: Die verstehe ich nicht. Dann habe ich mir die entsprechende italienische Übersetzung angeschaut. Und sagte zum Prüfer: Das ist schon eher missverständlich. Seht euch das mal an.“
Der Prüfer schaut sich die Frage an, kontaktiert seine Vorgesetzte, die Direktorin des Führerscheinamtes des Landes – und dann geht alles ziemlich schnell. Wenige Tage später erfährt Landesrat Achammer, dass er die Prüfung wiederholen darf, was er dann auch tut.
Beim zweiten Versuch bereitet er sich besser vor, schafft das Quiz und auch die Fahrprüfung und darf seinen Führerschein behalten. Das jedenfalls ist die offizielle Version der Geschichte, wie sie sowohl von Philipp Achammer als auch von der Direktorin des Führerscheinamtes erzählt wird.
Aber stimmt diese Erzählung auch?
Zwischen dem Anfang der Geschichte, die vom Verkehrssünder Achammer handelt, der eine Menge Führerscheinpunkte verliert, und dem Ende der Geschichte, an dem Achammer seinen Führerschein behalten darf, liegen eine Menge
Ungereimtheiten.
Es geht um angeblich vernichtete ­Dokumente. Einen Unfall mit Totalschaden. Und um eine Verwaltung, die eine Hilfsbereitschaft an den Tag legt, von der Normalsterbliche nur träumen dürfen. Das geht so weit, dass man sich fragen muss: Ist im Fall Achammer wirklich alles mit rechten Dingen zugegangen?
Die Vorgeschichte. In den Jahren 2013 und 2014 ist Philipp Achammer viel unterwegs. Im Wahlkampf und als frischgebackener Landesrat düst er in seinem grauen Audi A3 quer durchs Land, manchmal fährt er dabei auch zu schnell.
Einmal erwischt ihn die Polizei, wie er auf der Autobahn von Bozen in Richtung Norden unterwegs ist. Bei Brixen hält sie ihn auf und erklärt ihm, er sei neben der hohen Geschwindigkeit nach einem Überholmanöver „nicht rechtsbündig in der Fahrspur“ gewesen – 5 Punkte werden ihm daraufhin von seinem Führerschein-Konto abgezogen.
Philipp Achammer bleibt zunächst gelassen. Damals hatte er noch insgesamt 28 Punkte, das schafft man, wenn man sich hinterm Lenkrad l­ange nichts zu Schulden kommen lässt.
Doch die Punkte purzeln rasch. Denn sein flotter Audi A3 bereitet ihm Probleme: Weil eine kaputte Bluetooth-Verbindung über die Freisprechanlage regelmäßig die Autobatterie leer saugt, telefoniert der Landesrat häufig mit dem Handy am Ohr. Zweimal wird er dabei von der Polizei erwischt, jedes Mal werden ihm 5 Punkte abgezogen.
Die Folge: Achammer muss, weil er – neben der Strafe wegen überhöhter Geschwindigkeit – in nur einem Jahr zweimal für dasselbe 5-Punkte-Vergehen abgemahnt wird, zur Führerscheinrevision. Sie besteht aus einem Quiz und einer Fahrprüfung im Prüfzentrum des Landes in Bozen Süd.
Das Quiz ist am Computer zu machen, wenigstens 26 der 30 Fragen müssen richtig beantwortet werden, um zu bestehen. Schafft man das, darf man zur Fahrprüfung antreten.
Philipp Achammer erhält also eine schriftliche Einladung zur Revisionsprüfung. Erst dadurch, sagt er, habe er erfahren, dass es eine derartige Prüfung überhaupt gibt. Wann diese Einladung kam, weiß er heute nicht mehr genau. Aber es wird wohl noch im Jahr 2014 gewesen sein.
Achammer will als Privatist zur Revisionsprüfung antreten, nicht über eine Fahrschule. Bei Anticoli in Brixen besorgt er sich allerdings einen Online-Zugang, um sich am Computer auf die Prüfung vorbereiten zu können. Dann aber passiert lange nichts: Achammer schiebt seine Revisions­prüfung hinaus, bittet zweimal um einen neuen Termin.
Ob wegen Krankheit oder institutionellen Verpflichtungen – das lässt sich heute nicht mehr genau feststellen. Er gibt aber zu, dass dazwischen „sicher ein, zwei Monate“ gelegen haben dürften.
Bereits das ist delikat. Denn es gibt Fristen, die einzuhalten sind. Nachdem Achammer die Prüfung zum zweiten Mal verschoben hat, wird er vom Amt freundlich gebeten, endlich zu erscheinen. Sonst müsse man leider „einen Akt setzen“. Oder im Klartext: Sonst werde der Führerschein eingezogen.
Achammer sagt zu und bereitet sich ein wenig vor – im Gegensatz zu den ersten beiden Terminen. Gemeinsam findet man einen Tag, der dem Landesrat passt: Am Freitag, 6. Februar 2015, wird er seine Prüfung machen.

Die Revisionsprüfung. Der Landesrat erscheint um 14 Uhr im Prüfzentrum des Landes in Bozen Süd. Er ist der einzige Prüfling und sitzt seinem Prüfer direkt gegenüber.
Der Prüfer heißt Dario Ansaloni, er ist ein umgänglicher Mann mit schmalem Gesicht und dunklen Augen. Als wir ihn vor ein paar Wochen in Brixen treffen, fragen wir ihn: Gibt es das, eine Prüfung für nur einen einzigen Kandidaten?
Na ja, sagt Ansaloni, normalerweise werden bis zu 30 Personen zur Prüfung geladen. Aber für „politisch ein bisschen sichtbare Personen“ werde „hin und wieder“ eine Einzelprüfung eingerichtet. ­Achammer kommt das an diesem Freitag zugute.
Er holt sich bei Ansaloni seine „scheda“ ab und begibt sich zum bereitgestellten Computer. 20 ­Minuten hat der Landesrat Zeit, um die 30 Fragen auf dem Touchscreen zu bearbeiten. Die Fragen stammen aus einem Pool von tausenden Fragen aus dem Ministerium in Rom, die von externen Übersetzern ins Deutsche übertragen und vom Führerscheinamt des Landes kontrolliert werden.
Als die 20 Minuten vorbei sind, ist das Ergebnis niederschmetternd: 5 Fehler statt der erlaubten 4 – Achammer fällt durch. Sein Prüfer sieht einen verzweifelten Landesrat vor sich und beschließt kurzerhand, ihm zur Hand zu gehen.
Gemeinsam setzen sich Achammer und Ansaloni an einen Computer und kontrollieren die falschen Antworten. Sie finden eine oder zwei Fragen, deren deutsche Übersetzung angeblich missverstanden werden kann – ihre genaue Anzahl ist wie auch der Inhalt bis heute unklar. Es habe sich laut Ansaloni um „eine schlecht übersetzte doppelte Verneinung“ gehandelt.
Normalerweise kann ein Prüfling seine Fehler erst kontrollieren, wenn er den Fragebogen (als Privatist) zuhause ausdruckt. Dafür muss er sich über das „Portale dell’automobilista“ anmelden. Oder er muss zur Fahrschule gehen und sich von dieser den Fragebogen online herunterladen lassen. Es dauert aber seine Zeit, bis der Fragebogen online ist.
Wird dann ein Übersetzungsfehler gefunden, was seit einigen Jahren praktisch nicht mehr vorkommt, kann man Rekurs beim Führerscheinamt einlegen. In Achammers Fall ist das anders. Nachdem man bei der gemeinsamen Korrektur am PC des Prüfers bis zu zwei Übersetzungsfehler gefunden hat, erklärt Ansaloni dem Landesrat, dass er sich keine Sorgen zu machen brauche. Man werde das Problem „regeln“.
Philipp Achammer setzt sich also in das Auto – heute ist er mit dem Wagen seines Büroleiters Dietmar Pattis da – und fährt nach Hause.
Achammers Auto hat eine Automatikschaltung, das ist bei einer praktischen Fahrprüfung nicht erlaubt. Das mag seltsam klingen, denn normalerweise darf man erst einige Tage nach bestandenem Quiz die praktische Prüfung ablegen. Doch zum Zeitpunkt der Prüfung von Philipp Achammer ist das normal.
Wie es bei der Fahrschule 2Go heißt, wurde die Prozedur im letzten Jahr umgestellt. 2015 fanden theoretische und praktische Revisionsprüfungen noch am selben Tag statt.
Wie dem auch sei: Philipp Achammer „unterschreibt nichts“, wie er sagt, und macht sich auf den Heimweg.
Er legt also weder einen schriftlichen Rekurs gegen das Prüfungsergebnis ein, noch unterschreibt er die dafür vorgesehene Erklärung, dass man an diesem Tag mit dem Auto nur mehr bis Mitternacht fahren darf.
Nicht einmal mündlich habe ihm der Prüfer gesagt, dass er zwar noch heimfahren dürfe, dort das Auto aber stehenlassen sollte. Das sagen sowohl Ansaloni als auch Achammer.
Der Unfall. Der Landesrat fährt am nächsten Tag also wieder, als ob es nie eine Prüfung gegeben hätte. So, als ob er einen regulären Führerschein in der Tasche hätte. Er sagt zu seiner Verteidigung, er habe nicht gewusst – und er wisse bis heute nicht – ob er hätte weiter fahren dürfen oder nicht.
Giovanna Valentini, die Direktorin des Führerscheinamtes, spricht von einer „rechtlichen Grauzone“, die man erst mit einer Anfrage beim Ministerium klären könnte.
Achammer weiß an diesem Tag, es ist der Faschingssamstag des Jahres 2015, nur eines: Er muss zu einer internen Klausur mit seinen beiden damaligen Ressortdirektoren Vera Nicolussi-Leck und Peter Höllrigl nach Vahrn. Den Führerschein hat er in seiner Brieftasche stecken.
Warum er nicht seinen Chauffeur mit dem Dienstwagen ruft? Immerhin handelt es sich um eine Verpflichtung als Landesrat. „Weil man das nicht tut“, sagt Achammer beim vierten Gespräch zum Thema mit ff am Donnerstag vergangener Woche. Von zu Hause in Vintl zum Grieserhof nach Vahrn seien es nur 15 Kilometer, dafür rufe er nicht eigens seinen Dienstwagen.
Achammer steigt also in seinen grauen Audi A3 und fährt los. Er sitzt alleine im Auto. Auf der Höhe der Schabser Ladestatt ist er kurz abgelenkt, er schaut links auf die Tankstelle und bemerkt nicht, dass ein Auto vor ihm rasch abgebremst hat. Achammer verursacht einen Auffahrunfall mit bundesdeutschen Touristen. Drei bis vier Personen sitzen in dem Auto, sie bleiben unverletzt.
Das Auto der Touristen sei zwar noch fahrtüchtig gewesen, sagt Achammer, doch sie hätten darauf bestanden, dass der Wagen in Südtirol repariert werde. Mit einem Leihwagen seien sie nach Deutschland gefahren, das reparierte Auto wird in der Folge nachgeliefert.
Den Schaden und die Überführung übernimmt Achammers Versicherung. Es handelt sich immerhin um rund 10.000 Euro.
Sein Audi aber hat einen Totalschaden und muss abgeschleppt werden. Achammer fühlt sich schlecht, ihm ist leicht schwindlig, er glaubt an ein Schleudertrauma. Er ruft also seinen Büroleiter Dietmar Pattis an, der bei der internen Klausur in Vahrn ebenfalls hätte dabei sein sollen.
Pattis kommt zur Unfallstelle und holt seinen Landesrat ab. Er bringt ihn ins Krankenhaus, wo er um 10.14 Uhr in der Ersten Hilfe aufgenommen wird. Dort erhält Achammer keine ­Halskrause, man sagt ihm: „Ihnen fehlt nichts, das wird die Aufregung und der Schock gewesen sein.“
Die Klausur an diesem Tag wird abgesagt, Pattis und Achammer erholen sich bei einem Mittagessen im Hotel Elefant.

Die Interventionen. Am Rosenmontag oder am Faschingsdienstag, jedenfalls am Anfang der darauf folgenden Woche, meldet sich Philipp Achammer telefonisch im Führerscheinamt. Er wird mit Amtsdirektorin Giovanna Valentini verbunden.
Zu seinem Missfallen, wie er beteuert. Denn er habe sicher nicht gesagt, „Hier spricht der Landesrat, geben Sie mir die Direktorin!“ Ihm sei es im Gegenteil immer ein bisschen peinlich, wenn er als Privatperson in einem Amt anruft und gleich gesagt wird: „Ah, der Landesrat, warten Sie, ich gebe Ihnen die Frau Direktorin …“
Achammer fragt nach, wie es nun um seine versemmelte Revisionsprüfung stehe. Den Unfall erwähnt er dabei auch – sagt er. Von dem Unfall habe sie erst zweieinhalb Jahre später von ff erfahren – sagt Direktorin Valentini.
Wieder eine andere Version erzählt Achammers Büroleiter Dietmar Pattis: Er selbst habe bei Prüfer Dario Ansaloni angerufen, dessen Handynummer er noch aus früheren Jahren habe. Als Gemeindereferent in Vahrn kümmert sich Pattis auch um die Mobilität. Ansaloni war vor seiner Tätigkeit als Prüfer zuständig für die Bushaltestellen im Eisacktal. „Ich habe ihn immer angerufen, wenn ich etwas gebraucht habe“, erinnert sich Pattis. Nun war er es, der Ansaloni von Achammers Unfall erzählte – „er hat das zur Kenntnis genommen“.
Für Achammer hat das Führerscheinamt in jedem Fall eine frohe Botschaft: Die Übersetzung sei tatsächlich ein wenig missverständlich ­gewesen. Amtsdirektorin Valentini habe also „persönlich nach Rom geschrieben“, um den Fall für ihn zu regeln. Nun sei die Frage gestrichen worden – und er habe die Prüfung geschafft.

Normalerweise ist es so, heißt es bei der Fahrschule Steiner, dass der durchgefallene Prüfling selbst einen Rekurs unterschreiben muss. Und diesen über die Fahrschule oder persönlich an das Führerscheinamt übermitteln muss. Die ganze Prozedur dauert dann zwei Monate und länger.
Bei Achammer wird das von Amts wegen ­innerhalb kürzester Zeit gemacht. Und natürlich wird der von ihm „nie unterschriebene“ (Achammer) „mündliche“ (Valentini) Rekurs angenommen – der Landesrat hat die Prüfung im Sack.
Dies sei, sagt Achammer heute, nicht in seinem Sinne gewesen. Er wisse, wie delikat es ist, wenn ein Landesrat wegen eines Rekurses durch eine Prüfung gewinkt wird. Er habe also darauf bestanden, das schriftliche Quiz wiederholen zu dürfen. Dem sei, sagt Valentini, einige Wochen später auch entsprochen worden. Auch Achammer beteuert, er habe das Quiz noch einmal gemacht.
Und was sagt Prüfer Ansaloni? „Achammer konnte die theoretische Prüfung nicht noch einmal machen, das ist nicht möglich, das gibt es nicht.“ Das Gesetz gibt ihm recht. Wird ein Rekurs angenommen, gilt die Prüfung als bestanden.
Deswegen, sagt Ansaloni, sei der „normale Iter“ weitergegangen, Achammer hätte die schriftliche Prüfung nie wiederholt. Er habe dann nur mehr die praktische Fahrprüfung machen müssen. Was er auch getan habe.
Ob das alles stimmt oder nicht, lässt sich heute nur mehr schwer rekonstruieren. Denn, so sagt es zumindest Amtsdirektorin Valentini, den verwaltungsinternen Akt Achammer gebe es nicht mehr. Zumindest sei er derzeit nicht auffindbar.
Grund dafür seien „zwei Umzüge“, so sagt es Valentini im zweiten Gespräch mit ff. Im dritten Gespräch werden daraus gar „drei Umzüge“, die das Amt hinter sich hätte. Vom dritten Stock ins Parterre, vom Parterre in den zweiten Stock. Alles sei „neu hier bei uns“ und deswegen „sind sehr viele Akten weggeworfen worden“.
Das ist natürlich schade, denn es wäre interessant gewesen zu wissen, wer was wann genau gemacht hat. Und vor allem wäre es von Nutzen, die, je nach den unterschiedlichen Aussagen von ­Achammer, Valentini und Ansaloni, eine oder die beiden Fragen zu kennen, die wegen angeblicher Übersetzungsfehler gestrichen worden sind.
Philipp Achammer zeigt sich im Gespräch mit diesem Magazin darüber verwundert, dass da Akten einfach verschwinden können. „Ich habe selbst das größte Interesse daran, die Sache aufzuklären“, sagt er.
Denn er habe alles nur gemacht, um ja nicht als der dazustehen, der einen Vorteil habe, weil er Landesrat ist. Warum sonst hätte er darauf bestehen sollen, die Prüfung zu wiederholen, obwohl er bei einem angenommenen Rekurs bereits durchgekommen wäre?
Dann, irgendwann im weiteren Verlauf des Gesprächs, hält er plötzlich inne und sagt: „Ah, jetzt verstehe ich den Hintergrund … Eure Annahme ist, dass das Amt mich möglicherweise retten musste, weil ich einen Unfall hatte.“
Dies stimme aber nicht, sagt Achammer, er findet den eigenen Einfall „ein wenig an den Haaren herbeigezogen“. Ihm sei es immer nur um das Gegenteil gegangen als das, was nun plötzlich im Raum steht: „Ich will eine saubere Geschichte!“
Er habe sich nie einen Vorteil verschafft und nie irgendwo interveniert. Natürlich, sagt er, sei alles blöd gelaufen, der Unfall, die Unklarheit, ob er hätte fahren dürfen, die Prüfung, die er wiederholen konnte, obwohl er keinen Rekurs gemacht hatte. Er weiß: Dies könnte ein schlechtes Licht auf ihn, den so auf Transparenz setzenden SVP-Politiker werfen. Aber er habe, wenn schon, in gutem Glauben gehandelt.
Damals, Ende März oder Anfang April 2015, so genau weiß das keiner mehr, darf er schließlich doch noch zu einer Prüfung antreten. Wieder fährt er mit dem Auto seines Büroleiters in Bozen Süd vor – und jetzt packt er es.
Da ist es wahrscheinlich ein gutes Omen, dass neben dem ordentlichen Prüfer, der diesmal nicht Ansaloni heißt, auch Amtsdirektorin Valentini persönlich anwesend ist. Sicher ist sicher. 

Recherche und Text: Anton Rainer und Karl Hinterwaldner

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Leserkommentare

1 Kommentar
Peppi
06. November 2017, 18:37

Eigentlich verstehe ich die Reaktionen der Achhammers und Veiths etc etc auf Anschuldigungen vollkommen. Da sie tagein tagaus "gelakaitelt" werden, verlieren sie irgendwann den Überblick über Moral und Gleichheit. Sie müssen sich ja vor niemanden verantworten. Außer dem Wähler. Und da wären wir schon wieder bei den Lakaien. In diesem Sinne liebe Grüße aus Ägypten. Stecher Peppi Hirschenwirt. antworten

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