Wirtschaft

Schlaue Bauern im Visier

Aus ff 03 vom Donnerstag, den 18. Januar 2018

Geschlossener Hof
Der geschlossene Hof wird vom Höfegesetz geregelt. Das ist sozusagen das Verfassungsgesetz der Südtiroler Landwirtschaft. Dieses Höfegesetz will Landesrat Schuler nun grundlegend reformieren. © ff-Grafik: Sabine Rainer
 

Eine schicke Villa im Grünen – wer möchte das nicht? Landesrat Arnold Schuler will das Höfegesetz straffen, um Spekulanten das Leben schwerer zu machen.

Arnold Schuler zeichnet ein Rechteck, das er in vier unterschiedlich große Stücke teilt. Jedes der Stücke erhält ein Kästchen symbolisch für eine Hofstelle. „Das Problem des bestehenden Höfegesetzes“, sagt der Landesrat, „ist das Baurecht.“
Wer einen Hof schließt, ohne dass ein Gebäude da ist, hat das Recht auf eine Hofstelle. Dies habe in der Vergangenheit dazu geführt, dass Höfe zerstückelt wurden, um mehrere Wohnhäuser bauen zu können. Zweck des geschlossenen Hofes sei es jedoch, die Zerstückelung von Höfen zu unterbinden.
Landesrat Schuler (SVP) will

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