Wirtschaft

Illegaler Landeplatz?

Aus ff 13 vom Donnerstag, den 28. März 2019

Infografik
© Geobrowser
 

Zwischen Schutzhaus und Biotop dürfen auf dem Grödner Joch Hubschrauber landen. Laut Gesetz ist das verboten.

Nur Fliegen ist schöner. Mit diesem Slogan wurde in den Sechzigern der flotte Sportwagen Opel GT beworben. Der Spruch ließe sich aber auch auf den Hubschrauberlandeplatz auf dem Grödner Joch anwenden. Eigentlich dürfte es ihn an dieser Stelle gar nicht geben – weil kraft einer Verordnung des Landeshauptmannes nicht möglich. Aber was soll’s: Fliegen ist doch schöner!
Der Reihe nach. In Südtirol gibt es vier eingetragene ständige Landeflächen für Hubschrauber, die über 1.600 Höhenmeter liegen: in Kurzras im Schnalstal, am Speikboden im Ahrntal, auf dem Kronplatz bei

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