Wirtschaft

Angeblich entlastet

Aus ff 02 vom Donnerstag, den 09. Januar 2020

Steuergrafik
Die Wertschöpfungssteuer Irap muss von Unternehmen bezahlt ­werden, sie wird zum Teil vom Land und zum Teil vom Staat festgelegt. Die Körperschaftssteuer Ires muss von Kapitalgesellschaften bezahlt ­werden (vom Staat festgelegt). Die Einkommensteuer Irpef muss von Angestellten, Rentnern und ­Personengesellschaften bezahlt ­werden (vom Staat festgelegt). Der Irpef-Zuschlag ist eine ­zusätzliche Steuer für alle Irpef-­Zahler und wird vom Land Südtirol festgelegt. © ff-Grafik
 

Südtirols Unternehmen zahlen heute deutlich weniger Steuern als noch vor zehn Jahren. Ganz anders Angestellte und Arbeiter. Wie kann das sein?

Vor allem die Mittelschicht soll finanziell entlastet werden. Das konnte man in den vergangenen Wochen häufig lesen. Bewerkstelligt werden soll das mit dem Haushaltsgesetz des Landes für 2020.

Der Plan von Landeshauptmann Arno Kompatscher: Der Steuerfreibetrag wird angehoben, und zwar auf 35.000 Euro. Einkommen bis zu dieser Schwelle werden vom regionalen Irpef-Zuschlag befreit. Die Irpef ist die Einkommensteuer der natürlichen Personen. Seit 1997 dürfen die Regionen und autonomen Provinzen selbst einen Teil dieser Steuer einkassieren – den Irpef-Zuschlag.

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