Mit Barbian wählt eine der letzten reinen SVP-Gemeinden ihren Bürgermeister – ganz ohne lästige Parteienlandschaft. Denn zum Streiten braucht die dortige SVP keine Opposition. Das kann sie auch alleine.
Leserbriefe
Der andere letzte Wille
Aus ff 18 vom Donnerstag, den 04. Mai 2017
ff 17/17 über das neue Gesetz zur Patientenverfügung
Das Gesetz hat große Diskussionen in der Gesellschaft und vor allem zu Protesten der Bischofskonferenz geführt. Erstaunlich dabei ist, dass die Patientenverfügung in die Nähe zur Beihilfe zum Selbstmord gerückt wird. Dabei steht bei diesem Gesetz der Wille des freien Bürgers im Vordergrund, er erklärt, welche therapeutischen und lebenserhaltenden Anwendungen er sich bei tödlicher Krankheit, Agonie oder Siechtum nicht wünscht. Laut Gesetz muss sich der Arzt an diesen Wunsch halten und ist verpflichtet, den Patienten mit palliativen und schmerzlindernden Therapien bis zum Tode zu begleiten. Kein Richter und kein Arzt kann und darf gegen die Patientenverfügung handeln! Dies hat nichts mit Beihilfe zum Selbstmord oder Euthanasie zu tun.
Kurt Duschek, Meran
Weitere Artikel
-
Personenkontrolle
Aron Demetz (45) ist Träger des erstmals vom Südtiroler Künstlerbund vergebenen Preises an eine Persönlichkeit, „die durch ...
-
Lieber Stefan Premstaller
In ff 16/17 schrieben wir dem Vorsitzenden der JG in der SVP einen Brief
Leserkommentare
Kommentieren
Sie müssen sich anmelden um zu kommentieren.