Bäuerinnen sollen künftig Alte und Kranke pflegen. Aber haben sie dafür die Voraussetzungen? Oder geht es nur um ein neues Geschäftsmodell für Bauernhöfe? Ein Gastkommentar von Kathrin Huebser und Marta von Wohlgemuth
Leserbriefe
Grüner Kahlschlag
Aus ff 22 vom Donnerstag, den 31. Mai 2018
ff 14/2018 über die „Revitalisierungsmaßnahmen“ an der Rienz zwischen Kiens und Vintl
Unter Magnagos Verwaltung wären derartige verwaltungstechnische Missstände nicht möglich gewesen – schon wegen der korrekten Haltung der Verwaltung. Weil die Arbeiten für die sogenannten Revitalisierungsmaßnahmen nicht unter die Schutzbestimmungen eines forstlich-hydrogeologischen Gesetzes fallen, haben sich einige
leitende Beamte eingebildet, diese Bodenzerstörung auch ohne politische Genehmigung seitens der Gemeinde und des Landes durchführen zu können.
Dass zur Bildung eines Waldbodens oder eines Biotopbodens die Natur Jahrhunderte benötigt, war den Beamten wohl nicht bekannt. Die Vergabe von zwei Millionen Euro an Steuergeldern dürfte wohl das Hauptinteresse gewesen sein.
Um in Zukunft derartige Missstände zu vermeiden, sollte man anstelle eines Landesrates für Landwirtschaft einen Landesrat für Naturschutz, Forstwirtschaft und Wasserbau ernennen. Man kann von einem noch so guten Landesrat für Obstbau nicht verlangen, dass er auch für die oben genannten Flächen die notwendigen Kenntnisse mitbringt. Allein auf die bösen Wölfe zu schimpfen, reicht nicht aus, die viel schlimmeren menschlichen Wölfe zu bekämpfen.
Ernst Watschinger, Karl Obwegs, Sexten
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