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Aus ff 34 vom Donnerstag, den 23. August 2018

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Glosse von Karl Hinterwaldner in ff 32/18 über das neue Landesgesetz zur direkten Demokratie

Wie schon einige in der SVP-Spitze (die ihren eigenen Gesetzentwurf nicht gelesen haben, aber Schiefers Daumen-runter-Daumen-rauf-Linie gefolgt sind) ist Karl Hinterwaldner entsetzt über die neue Regelung des Referendumsrechts. Extremisten würden ein neues Spielfeld erhalten. Welche Chance sollte sich Casa Pound denn ausrechnen, eine Landesvolks­abstimmung zu gewinnen?
Dabei gibt es dieses Recht schon bei den „verstärkten“ Landesgesetzen und kann von 8000 Bürgern binnen drei Monaten ergriffen werden. 300 Bürger, die Zeit und Geld opfern, um in 6 Monaten 13.000 beglaubigte Unterschriften zu sammeln, ist auch nicht wenig.
Was wirklich zählt, ist, dieses Recht anwendbar zu machen. In der Schweiz ist das bestätigende Referendum das am meisten genutzte Mitbestimmungsrecht. 50.000 Eidgenossen können binnen drei Monaten gegen jedes Gesetzesvorhaben ihr Veto einlegen. Von 1848 bis 2012 ist das von 2.654 vom Parlament insgesamt verabschiedeten Gesetzen nur bei 176 geschehen, und nur 3,7 Prozent aller Gesetze sind vom Volk dann tatsächlich verworfen worden.
Mit diesem Recht der Bürger verändert sich der politische Entscheidungsprozess, weil auf die Bürger mehr Rücksicht genommen werden muss und nicht nur auf Partei- und Lobbyinteressen. Über einen Monat Sammelfrist oder 1000 Unterschriften auf oder ab bei der Ergreifung des Referendums lässt sich streiten. Wesentlich ist, dass es ein bürgerfreundlich und wirksam geregeltes Referendumsrecht für echte direkte Demokratie braucht.
Thomas Benedikter, Frangart

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