Leserbriefe

Verpasste Anschlüsse

Aus ff 05 vom Donnerstag, den 30. Januar 2020

Leserbriefe
Leserbriefe © ff-Media
 

Waltraud Plagg, Schlanders: Wenn der Zug in Meran 40 Passagiere am Bahnsteig stehen lässt: Lieber Landesrat, muss das sein?

Vorausgeschickt: Ich nutze die öffentlichen Verkehrsmittel beruflich und privat häufig und gerne, und ich bin mit dem Angebot grundsätzlich sehr zufrieden. Probleme gibt es leider oft mit den verpassten Anschlüssen am Bahnhof Meran.

21. Jänner 2020: Der Zug aus dem Vinschgau fährt um 8:15 auf Gleis 1 in Meran ein. Um den Anschlusszug nach Bozen zu erreichen, muss die Unterführung benutzt werden. Ich beteilige mich an dem Wettrennen zum richtigen Gleis. Der Zug mit Planabfahrt 8:16 steht noch, aber die Türen öffnen sich nicht mehr, und um 8:17 fährt der Zug ab, was ca. 40 Vinschger*innen mit Verblüffung zur Kenntnis nehmen. Als die Gelackmeierten im nächsten Zug, der um 8:46 starten sollte, Platz genommen haben, die Durchsage: Zug entfällt. Also auf zum Bus, der um 9:00 abfährt. Dort das Sahnehäubchen dieser missglückten Bozenfahrt. Nachdem ich in Schlanders schon bis Bozen gestempelt hatte, gehe ich davon aus, dass die Fahrt bezahlt ist. Dem ist aber nicht so. Es ist zwar der gleiche Südtirolpass, aber die Fahrten mit Bus und Zug werden getrennt verrechnet. Also noch einmal bezahlen.

Dass man den Anschluss um Haaresbreite verpasst, kommt ziemlich oft vor. Im Winter hatte ich den Zug um 20:46 in den Vinschgau nicht erreicht, weil der Zug aus Bozen wenige Minuten Verspätung hatte. Ein freundlicher Bahnbeamter hat mir während des Wartens Unterschlupf in seinem Büro gewährt, die Bar als einzig beheizter Raum war nämlich schon geschlossen. Dieser Beamte hat mich aufgeklärt, dass es durchaus einige Minuten Spielraum gibt, dass es aber vom guten Willen des jeweils Verantwortlichen abhängt, ob der Zug wartet oder nicht.

Zurück zum 21. Jänner. Wenn ein Zug mit Abfahrtszeit 8:16 um 8:17 abfährt und 40 Leute am Bahnsteig stehen lässt, so kann das nicht anders denn als ein Akt reiner Böswilligkeit interpretiert werden. Wenn Angestellte eines Dienstleistungsbetriebes die Kunden grundlos und willentlich verärgern und damit dem Betrieb Schaden zufügen, ist das ein Kündigungsgrund.

Sehr geehrter Landesrat: Hier besteht dringender Handlungsbedarf!

Leserkommentare

Kommentieren

Sie müssen sich anmelden um zu kommentieren.