Leserbriefe

Einseitiger Verkauf

Aus ff 13 vom Donnerstag, den 26. März 2020

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ff 6/20 über eine Dorfposse in St. Lorenzen

Im Artikel geht es um den Verkauf von 41 Quadratmeter Grund durch die Gemeinde St. Lorenzen an mich als Eigentümer. Meine Familie ist im Artikel wiederholt erwähnt worden, ohne dass wir vom Redakteur kontaktiert wurden. Er enthält daher eine Reihe von Ungenauigkeiten, die meine Familie betreffen:

1. Es trifft zwar zu, dass die Gemeindestraße nahe am Wohnhaus des Hofs Krüglwirt und an meinem Wohnhaus vorbeiführt, und es ist auch nachvollziehbar, wenn es der Gemeinde nicht recht ist, dass auf der Gemeinde­straße geparkt wird. Der Krüglwirt hat aber hinter den Hofgebäuden ein Areal von 918 Quadratmetern, auf dem ausreichend Parkmöglichkeiten sind, während wir samt Haus nur 191 Quadratmeter haben.

2. Was die Zufahrt zum Stadel des Krüglwirts betrifft, so bildet der Grundverkauf durch die Gemeinde an uns keine Verschlechterung der Situation, denn die Auffahrt zum Stadel kann durch eine Dienstbarkeit gesichert werden, zu deren Bestellung für die Familie Hilber wir uns verpflichtet haben. Da die Eigentümer den Hof nicht mehr selbst bewirtschaften, findet kein Heutransport mehr statt.

3. Was die angesprochenen Spannungen zwischen den Familien angeht, so können wir diese nicht bestätigen und fühlen uns in ein falsches Licht gerückt. Die Einfahrt in die Garage des Krüglwirts ist auch nach dem Grund­verkauf möglich, zudem wurde von der Gemeinde St. Lorenzen auch der Verkauf von Grund an die Familie Hilber in Aussicht gestellt.

Robert Elzenbaumer, St. Lorenzen

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