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Aus ff 05 vom Donnerstag, den 04. Februar 2021

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ff 3/21 über die Verwässerung des Landesgesetzes zur Direkten Demokratie

Schon Anfang 2019 hat im Auftrag des Landeshauptmannes SVP-Fraktionssprecher Gert Lanz mit einem Gesetzentwurf den Versuch eingeleitet, unter dem Deckmantel der Beseitigung von technischen Mängeln das gerade erst mit dem Landesgesetz zur Direkten Demokratie und Partizipation (22/2018) eingeführte Referendum (über einfache Landesgesetze) wieder abzuschaffen. Unter der Androhung, das vom Autonomiestatut Artikel 47 vorgesehene Referendum (über Landesgesetze, mit denen die Demokratie geregelt wird) dagegen zu ergreifen, ist der Lanz-Gesetzentwurf ein Jahr lang unbehandelt zwischen Kommission und Plenum hin und her gewandert. Letztlich wurde er unter der Regie des Landeshauptmanns mit Beschluss der SVP-Fraktion Anfang 2020 vom Einbringer mit dem Versprechen zurückgezogen, nur noch die Behebung der technischen Mängel verfolgen zu wollen.

Ein Jahr später legt der Landtagsabgeordnete Josef Noggler, einer der drei Ersteinbringer des Landesgesetzes 22/2018, wieder diesen Gesetzentwurf vor, mit dem nicht nur das Referendum über einfache Landesgesetze abgeschafft werden soll, sondern auch das Recht der BürgerInnen, einen ausgelosten Bürgerrat einzuberufen. Jeder darf sich fragen, warum das Thema nach der Entscheidung der SVP-Fraktion, die Beschneidung der politischen Rechte fallen zu lassen, diese jetzt mitten in der Pandemie mit der damit verbundenen Behinderung einer Unterschriftensammlung wieder aktuell wird. Herr Noggler begründet diesen Schritt auch damit, dass das Referendum wahrscheinlich nicht verfassungskonform sei. Das Landesgesetz wurde von der Regierung in Rom geprüft, man fand keinen Grund, die Verfassungsfrage aufzuwerfen, es wurde also nicht vor dem Verfassungsgericht angefochten.

Stephan Lausch, Oberbozen

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