Leserbriefe

Tierschutz in der Verfassung

Aus ff 25 vom Donnerstag, den 24. Juni 2021

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Gastkommentar von Rechtsanwalt Rudi ­Benedikter in ff 21/21

Lieber Rudi Benedikter, bevor man einen noch dazu sehr offensiven Gast-kommentar verfasst und von einem „gezielt irreführenden und politisch motivierten Ablenkungsmanöver“ spricht, sollte man sich die Mühe machen, sich den aktuellen Entwurf eines Gesetzes zu besorgen.

Die Verfassungsreform zielt eben nicht nur darauf ab, den Tierschutz als „neues Grundrecht oder Staatsziel“ in der Verfassung zu verankern, sondern spricht diese darüber hinaus ausdrücklich dem Staat zu, indem die Regelung der entsprechenden Formen und Modalitäten dem Staatsgesetz übertragen wird.

Zu befürchten ist eine detaillierte Ausformulierung der entsprechenden gesetz-lichen Bestimmung/-en und eine Einstufung derselben durch den Verfassungs-gerichtshof als transversale Querschnittskompetenz mit Auswirkungen auf mehrere primäre Landeszuständig-keiten. Mittlerweile konnte in der Verfassungsgesetz-vorlage eine Schutzklausel für die -Regionen und Provinzen mit Sonderstatut eingeführt -werden, mit der das -Parlament in seiner Funktion als Verfassungsgesetzgeber klarstellt, dass trotz der Zuteilung des Tierschutzes an den Staat die autonomen Zuständigkeiten nicht verletzt werden dürfen.

Ich bin gerne bereit, anderweitige rechtliche -Meinungen zu diskutieren. Das gehört, wie Du weißt, zu unserem Beruf dazu. Dafür genügt ein Anruf oder eine E-Mail. Wenn aber eine rechtliche Diskussion dazu benutzt wird, sich durch Unter-stellungen eine -mediale Bühne zu verschaffen und -s--einen Namen in einer Zeitung zu lesen, scheint mir dies mehr als fragwürdig.

Meinhard Durnwalder, SVP-Senator, Rom

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