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Leserbriefe
„Es ist Alarm zu schlagen“
Aus ff 36 vom Donnerstag, den 09. September 2021
Die Beschneidung des Rechts, Landesgesetze einem Referendum zu unterziehen. Gastkommentar von Stephan Lausch in ff 34/21
Bezüglich der Behauptung von Stephan Lausch, dass „alle Anträge an das Präsidium des Landtages auf Abhaltung von Bürgerräten, wie vom LG 22/2018 vorgesehen, unbehandelt geblieben“ seien, möchten wir darauf hinweisen, dass bis heute kein solcher Antrag beim Sekretariat des Südtiroler Landtages eingereicht wurde.
Möglicherweise bezieht sich Herr Lausch auf den einzigen, unvollständigen Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens, den er selber eingereicht hat, ohne dass jedoch die für die Einleitung des Verfahrens erforderlichen Unterschriften gesammelt worden wären.
Josef Noggler, Vizepräsident des Südtiroler Landtages und Einbringer des LG 22/2018, Bozen
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