Leserbriefe

Kampf den Unfällen

Aus ff 31 vom Donnerstag, den 03. August 2023

Klarstellung zum Artikel in ff 30/2023 über die Schwierigkeiten bei der Arbeitssicherheit im Gastgewerbe

Der Autor stellt in seinem Artikel so einige Behauptungen auf, die ich gerne widerlegen möchte. „Südtirols Gastbetriebe haben es nicht so mit der Arbeitssicherheit“, heißt es im Vorspann. Auch die Arbeitssicherheitskurse hätten bei den Gastwirtinnen und Gastwirten bisher auf ihrer Prioritätenliste ganz unten gestanden und erst eine Mitteilung des HGV am 13. Juli 2023 an seine Mitglieder hätte dies wohl geändert. Das sind alles Aussagen, die in keinster Weise der Realität entsprechen.

Der HGV informiert seine Mitglieder laufend zum Thema Arbeitssicherheit, berät zu den gesetzlichen Verpflichtungen und den notwendigen Pflichtkursen, welche sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende absolvieren müssen. Auch wissen die Betriebe, dass Kontrollen vonseiten des Arbeitsinspektorates durchgeführt werden können.

Allein der Bereich Weiterbildung im HGV hat von Oktober 2022 bis Juli 2023 59 Kurse mit 1.367 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Bereich der Arbeitssicherheit für Arbeitgebende und Arbeitnehmende in Präsenz beziehungsweise bei den Betrieben vor Ort abgehalten. Im selben Zeitraum haben über die E-Learning-Plattform des HGV rund 6.200 Personen einen Onlinekurs zum Thema Arbeitssicherheit absolviert. Diese Onlinekurse können am Computer, am Tablet oder am Smartphone absolviert werden. Dabei ist die Website, anders als der Autor behauptet, sehr wohl an mobile Endgeräte angepasst. Weiters müssen diese Onlinekurse auch nicht am Stück absolviert werden. Die Aussage „Alle Beschäftigten müssen online einen Grundkurs mit jeweiliger berufsspezifischer Spezialisierung machen“ ist auch nicht korrekt, denn es können auch die Präsenzkurse absolviert werden.

Diese Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache und zeigen, dass über das gesamte Jahr stets eine sehr hohe Nachfrage nach diesen Kursen besteht und die Gastbetriebe sehr wohl ihren Pflichten nachkommen und das Thema Arbeitssicherheit ernst nehmen. Wieder einmal wird das Gastgewerbe aufgrund einiger weniger, die im Bereich Arbeitssicherheit Aufholbedarf haben, ins schlechte Licht gerückt und vermittelt, dass im Gastgewerbe den rechtlichen Auflagen im Bereich Arbeitssicherheit zu wenig Beachtung geschenkt wird.

Klarstellen möchte ich auch, dass das Gastgewerbe nicht zu jenen Sektoren zählt, wo am meisten Arbeitsunfälle in Südtirol passieren. Der Autor behauptet, dass in den Jahren 2017 bis 2019 rund 4.300 Arbeitsunfälle allein im Gastgewerbe passiert sind. Dabei bezieht er sich wahrscheinlich auf eine Statistik des Inail und vergisst dabei zu erwähnen, dass sich diese Zahl sowohl auf den Handel als auch das Gastgewerbe bezieht. Von den insgesamt 21.764 Arbeitsunfällen in Südtirol in den Jahren 2017 bis 2019 entfallen somit knapp 20 Prozent auf diese beiden Sektoren.

Selbstverständlich ist es dem HGV ein wichtiges Anliegen, dass die Zahl der Arbeitsunfälle weiter gesenkt wird.

Der HGV wäre gerne für ein Interview zu diesem Thema zur Verfügung gestanden. Leider kam der Autor des Artikels der Bitte des HGV, die Fragen schriftlich zu übermitteln, nicht nach.

Manfred Pinzger, Präsident des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV)

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