Leserbriefe

Die Schuldvermutung

Aus ff 01 vom Donnerstag, den 02. Januar 2025

Der Fall Hager-Benko: „Außensicht“ von Florian Kronbichler in ff 51-52/24

Bei der sogenannten „Unschuldsvermutung“, die bis zur etwaigen rechts­kräftigen Verurteilung in letzter Instanz anscheinend immer gelten muss, handelt es sich nach meiner Meinung um eine ziemlich seltsame Verwendung dieses Begriffs: Real ist es vielleicht in der Regel eine etwa 0,5-prozentige, der eine ungefähr 99,5-prozentige Schuld­vermutung gegenübersteht.

Gegen Personen zu ermitteln, bei denen eine echte Unschuldsvermutung besteht, wäre nach meinem Ermessen einigermaßen eigenartig – Strafmaßnahmen gegen diese noch weit merkwürdiger.

Martin Dissertori, Eppan

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