Das reiche Land und das Unbehagen der Italiener
Leserbriefe
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Aus ff 06 vom Donnerstag, den 06. Februar 2025
Titelgeschiche in ff 5/25 über den skandalösen Umgang unserer Bischöfe mit sexuellem Missbrauch
Das Gutachten der Diözese zum sexuellen Missbrauch durch Priester an Minderjährigen war ein wichtiger Schritt. Die Anwaltskanzlei schlägt als erste Empfehlung (Seite 593 des Gutachtens) zur Verbesserung des Umgangs mit Missbrauchsvergehen die Bildung eines unabhängigen Betroffenen-
rates vor.
Die zweite Empfehlung betrifft Anerkennungsleistungen (Seite 595). Es sei eine Frage der Gerechtigkeit, dass zusätzlich zu den von der Ombudsstelle vorgesehenen Therapieleistungen auch das finanzielle Leid und die Not durch entsprechende Anerkennungszahlungen gelindert werde.
Die Diözesanleitung zeigt derzeit wenig Bereitschaft, diese beiden Empfehlungen in die Tat umzusetzen. Bischof Ivo Muser betonte im Interview mit ff lediglich, dass bei jedem Fall einzeln angeschaut werden müsse, was gebraucht werde.
Es reicht meiner Meinung nach nicht aus, wenn der Bischof die Betroffenen und Mitbetroffenen um Vergebung bittet. Es soll wie bei einer Beichte Reue gezeigt und durch Anerkennungszahlungen eine Form der Wiedergutmachung angeboten werden. Dadurch würden Ernsthaftigkeit und Glaubwürdigkeit deutlich. In Deutschland und Österreich hat es finanzielle Zuwendungen durch Diözesen und Orden gegeben.
Zudem sollte der Generalvikar oder der Bischof in betroffenen Pfarreien öffentlich um Vergebung bitten. Auch wäre eine direkte Information der Priester und Ordensleute durch die Anwaltskanzlei im Rahmen einer Tagung wichtig.
Die Orden sind zudem gebeten, ein unabhängiges Gutachten zwecks konsequenter Aufarbeitung in Auftrag zu geben.
Robert Hochgruber, Tschötsch
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